top of page

Unsere Leistungen

Kennzeichen DE 520 Carbon
Kennzeichen DE 520H

Zulassungen jeglicher Art

Kennzeichen DE 520 E

NEU 
3D-Kennzeichen

KFZ-, Roller- und Motorrad-Zulassungen

Saisonkennzeichen

E-Zulassungen und H-Zulassungen

Was Sie brauchen:

​

  • Vollmacht- und Sepa-Lastschriftmandat. Diese können Sie entweder direkt bei uns im Büro unterschreiben oder ausdrucken und unterschrieben mitbringen. Eine PDF Datei finden Sie auf der Seite ganz unten.

  • Gültiges Ausweisdokument mit Unterschrift - Reisepass oder Ausweis im Original, ggf. wird auch der Führerschein benötigt

  • ​elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Gerne verbinden wir Sie auch mit einer Versicherungsmaklerin unseres Vertrauens.​

  • IBAN für den KFZ-Steuereinzug

  • Gebrauchtfahrzeug: Fahrzeugbescheinigungen Teil I und Teil II. Sollte das Fahrzeug noch angemeldet sein, werden auch die alten Kennzeichen benötigt.

  • Neufahrzeug: Fahrzeugbescheinigung Teil II und CoC-Bescheinigung

  • Sprechen Sie uns bitte direkt an für die benötigten Unterlagen für Fahrzeuge in Leasing oder Finanzierung und ausländische Fahrzeuge​

Kurzzeitkennzeichen

Sie möchten eine Probefahrt machen, Ihr abgemeldetes Fahrzeug von einem Ort zum anderen überführen oder müssen mit einem abgemeldeten Fahrzeug erst zum TÜV, bevor Sie es zulassen?

​

Dann sind Kurzzeitkennzeichen mit einer Dauer von

5 Tagen genau das richtige für Sie!

​

Das brauchen Sie für die 5 oder 6-Tages-Kennzeichen: 

​

  1. Gültiges Ausweisdokument mit Unterschrift - Reisepass oder Ausweis Sollte auf dem Ausweis keine Unterschrift drauf sein, wird auch der Führerschein benötigt.

  2. Vollmacht - diese können Sie entweder direkt bei uns im Büro unterschreiben oder bereits ausgedruckt und unterschrieben mitbringen. Eine PDF-Datei finden Sie auf der Seite ganz unten. 

  3. Fahrzeugbescheinigung Teil I im Original oder in gut leserlicher Kopie der Vorder- und Rückseite

  4. Ist das Fahrzeug noch zugelassen, so werden in jedem Fall die Fahrzeugbescheinigung Teil I im Original, sowie die Kennzeichen benötigt.

  5. Kaufvertrag im Original oder in gut leserlicher Kopie

      ACHTUNG: Kurzzeitkennzeichen werden

      FAHRZEUGSTANDORTABHÄNGIG vergeben. Wir akzeptieren

      Kaufverträge aus folgenden Städten / Landkreisen:​

      - Nürnberg und Landkreis Nürnberg​

      - Fürth und Landkreis Fürth

      - Erlangen und Erlangen Höchstadt 

      Ausnahme: Sie wohnen in einem dieser Landkreise und das erworbene          Fahrzeug hat einen gültigen TÜV 

      

Die KFZ-Haftpflichtversicherung läuft für die Dauer der Kennzeichen über uns. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

Kurzzeitkennzeichen
Versicherung Kurzzeit

NEU 
Kurzzeitke
nnzeichen
für 6 Tage

Ausfuhrkennzeichen

Wir helfen Ihnen dabei Ihr Fahrzeug für den Export zuzulassen, mit allem, was dafür nötig ist: Kennzeichen, Ausfuhrpapiere und Versicherung.

 

Das brauchen Sie für Ausfuhr-/Zollkennzeichen:

​

  1. Gültiges Ausweisdokument mit Unterschrift des Inhabers. Sollte auf dem Ausweis keine Unterschrift drauf sein, wird auch der Führerschein benötigt

  2. Vollmacht und Sepa-Lastschriftmandat - diese können Sie entweder direkt bei uns im Büro unterschreiben oder bereits ausgedruckt und unterschrieben mitbringen. Eine PDF-Datei finden Sie auf der Seite ganz unten.

  3. Fahrzeugbescheinigungen Teil I und Teil II

    • bei Neufahrzeugen: Fahrzeugbrief und CoC​

  4. ​TÜV-Papiere

    • ODER gut leserlicher TÜV-Stempel auf der Fahrzeugschein-Rückseite

    • ODER bereits eingetragener TÜV auf der Fahrzeugschein-Vorderseite

  5. ggf. Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen sein sollte

 

Die KFZ-Haftpflichtversicherung und die KFZ-Steuer läuft für die Dauer der Kennzeichen (min. 9 Tage - max. 90 Tage) über uns. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.​

ACHTUNG: Ausfuhrkennzeichen werden in Deutschland WOHNSITZABHÄNGIG vergeben.

​

Ausfuhrpapiere

Ausfuhrerklärung

​​

​

Das brauchen Sie für die Erstellung von Ausfuhrpapieren:

​

Für die Ausfuhr eines Fahrzeugs ins EU-Ausland wird eine Voranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt und eine MRN (Master Reference Number) benötigt. 

​

  1. Fahrzeugschein im Original oder eine gut leserliche Kopie. Bei Neufahrzeugen ohne Fahrzeugschein wird das CoC im Original oder als gut leserliche Kopie benötigt.

  2. Netto-Kaufvertrag / Rechnung und die EORI-Nummer des Autohändlers. Bei Privatverkauf entfällt die EORI-Nummer. 

 

Nachdem wir Ihnen die MRN ausgestellt haben, müssen Sie das Fahrzeug beim zuständigen Hauptzollamt identifizieren lassen und erhalten dort alle nötigen Unterlagen. ​

 

Gerne können Sie uns die Unterlagen per Mail weiterleiten. Die MRN wird Ihnen dann ebenfalls per Mail zurückgesendet. Die Zahlungsabwicklung erfolgt in diesem Fall per Vorkasse über PayPal.

​

​

​

Versicherung Ausfuhr
Kennzeichen Ausfuhr

Viele weitere Services

Wir holen Zulassungsunterlagen bei Geschäftskunden, Autohäusern und Händlern ab und liefern diese auch wieder zu.

​

Abmeldungen aller deutschen Fahrzeuge

​

Attraktive Preise für Zulassungen und Abmeldungen für Händler und Autohäuser 

​

Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Fahrzeug einen neuen TÜV benötigt.

​

Brauchen Sie Hilfe bei etwas, was mit Ihrem Fahrzeug oder einer Zulassung zutun hat und finden es nicht explizit auf unserer Homepage? Sprechen Sie uns darauf an, gemeinsam finden wir garantiert eine Lösung!

Besuchen Sie uns!

Download Vollmacht

Download SEPA-Lastschriftmandat

Fuggerstraße 50

Direkt neben dem Zitzmann-Gelände

90439 Nürnberg

BY, Deutschland

Tel.: +49 176 / 71235364

Auch außerhalb der Öffnungszeiten erreichbar

Hans-Traut-Str. 6a

90455 Nürnberg

Katzwang

BY, Deutschland

© 2020 by KFZ Zulassungsdienst Ryndin

Impressum

 Igor Ryndin e.K.

Fuggerstraße 50, 90439 Nürnberg

igorryndin@yahoo.de

0176/93104405

​

USt-IdNr. DE273369531

Handelsregisternummer HRA1705

​

​

bottom of page